Zielgebietsinformationen






Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Folgende Regeln sind zu beachten: - Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen. - Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf. - Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen. - Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung seit 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt: Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie - sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und - ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind. Verbotene Gegenstände im Handgepäck Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.