Zielgebietsinformationen


Land Pass Visa Rückflugticket
 
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Nein
Türkei Ja Nein Nein


Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitzuführen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.


Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Rück-/Weiterreisetickets und -papiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.


Visaarten

Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.


Visagebühren

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Einreise und Transitvisum: 36 Euro.
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 Euro.


Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate.


Antragstellung

I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).


Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1-2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. Ä.).
(g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
(h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gültige Auslandskrankenversicherung. Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).


Bearbeitungszeit

2-3 Wochen. Expressbearbeitung dringender Anträge: bis zu 3 Tage.


Einreisebeschränkungen

Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.


Personalausweis

U. a Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz. (Da der visumfreie Aufenthalt für diese Länder 90 Tage beträgt, wird für Reisepässe und Personalausweise/Identitätskarten eine Gültigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)


Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 Euro, bei nachgewiesener Buchung 50 Euro). Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Kredit- und ec-Karten, Schecks oder anderen Geldmitteln erfolgen.


Meldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der örtlichen Polizei- oder Tourismusbehörde registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel erforderlich.


Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.


Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen erteilt das kroatische Zollamt (Internet: www.carina.hr).