Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei. Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ausnahmen: Staatsangehörige einiger (jedoch nicht der in der obigen Tabelle aufgeführten) Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Die folgenden Preise gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für diese Länder haben. Touristen- u. Geschäftsvisum: 30 US$ (einmalige Einreise). 60 US$ (12 Monate gültig, mehrmalige Einreise). Die Gebühren sind in Euro im Gegenwert der aktuellen Dollarbeträge zu bezahlen. Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 30 Tage. Verlängerungen bis auf max. 90 Tage bei der Dirección General de Migración in El Salvador.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ein Visum zur mehrmaligen Einreise kann jedoch nur persönlich beantragt werden.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular. (b) 1 Passfoto in Farbe. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, mit Kopien aller mit Eintragungen versehener Seiten. (d) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) oder ein gültiges Visum für die USA. (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Einladung eines Verwandten/Bekannten in El Salvador. (g) Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets. (h) Gebühr (in bar bei persönlicher Beantragung oder per Verrechnungsscheck oder Überweisung). Geschäftsvisum: Anstelle von (e) und (f): Firmenschreiben mit Angaben über Dauer des Aufenthaltes, Name und Anschrift der Firma in El Salvador. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsnachweis der Gebühren beigelegt werden. Hinweis: Diejenigen Unterlagen, die nicht auf Spanisch, Deutsch oder Englisch sind, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt und vom Außenministerium des Herkunftslandes beglaubigt werden. Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Innenministerium El Salvadors, Centro de Gobierno, San Salvador.
Bearbeitungszeit
Ca. 3 Tage plus Postweg. Für Staatsangehörige einiger Länder dauert das Antragsverfahren wesentlich länger.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
Alle Reisenden aus Europa (ab einem Alter von 6 Monaten) müssen bei der Einreise einen Impfnachweis gegen Masern und Röteln erbringen.
Verlängerung des Aufenthalts
Sollte der Einreisestempel weniger als 90 Tage visumfreien Aufenthalt gewähren, ist die Beantragung einer Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración, Av. Norte y 17 Calle Poniente, San Salvador) möglich.
Einreise mit Haustieren
Vor der Abreise müssen eine Ein- und eine Ausfuhrgenehmigung beim Quarantäneamt für Tiere in San Salvador beantragt werden. Den ausgefüllten Antragsformularen (bei der Botschaft erhältlich, auch online unter www.botschaft-elsalvador.de) muss ein Gesundheitszeugnis beigelegt werden, das die Zustimmung (Visto Bueno) des Konsuls enthält.
Bei der Einreise werden für Hunde und Katzen über 3 Monate auch ein Ursprungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, ein internationaler Impfpass (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose) und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Das Gesundheitszeugnis muss von einem Tierarzt ausgestellt und von einem Amtsveterinärmediziner bestätigt sein. Außerdem sollten das Ursprungszeugnis und das Gesundheitszeugnis ins Spanische übersetzt und durch die Konsularabteilung der zuständigen Botschaft beglaubigt sein. |