Hinweis
Reisedokumente, die in der Vergangenheit als gestohlen oder als verloren gemeldet waren und dann wiedergefunden und neu angemeldet wurden, sollten für die Einreise nicht benutzt werden. Oft ist der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank noch nicht gelöscht, weshalb sie an der Grenze eingezogen werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen. Erwachsene Reisende, die ein minderjähriges Kind begleiten, sollten Nachweise über ihre Sorgeberechtigung (Geburts- oder Adoptionsurkunde, eine vom Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, ggf. Trauungs- bzw. Scheidungsurkunden ) mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsreisen von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger sind in der Regel von dieser Transiterleichterung ausgenommen und benötigen ein Transitvisum. Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie: - einen noch mindestens 3 Monate gültigen einheitlichen EU-Aufenthaltstitel für ein EU-Land oder ein noch mindestens 3 Monate gültiges Visum der Kategorie D für ein EU-Land besitzen, oder - über Großbritannien in die USA oder nach Kanada, Australien oder Neuseeland fliegen und ein gültiges Einreisevisum für das betreffende Land sowie ein gültiges Flugticket für die Fluganreise über Großbritannien besitzen. Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich. Besuchs-/Studentenvisum: 105 Euro (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig); 360 Euro (mehrfache Einreise, bis 2 Jahre gültig); 665 Euro (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig); 960 Euro (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig). Transitvisum: 70 Euro. Zusätzliche Nutzungsgebühr der Teleperformance Ltd.-Visum-Antragszentren in Berlin, Düsseldorf, München und Wien: 59 £ (die Gebühr muss in Euro entrichtet werden). Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Antragstellung
Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Die Visaanträge werden von den Teleperformance Ltd.-Visazentren (Internet: www.tpcontact.co.uk) in Düsseldorf, Berlin, München, Wien, Genf und Zürich abgewickelt. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Antragstellung
Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg:
Besuchervisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare). (b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe. (c) Reisepass, der noch mindestens für den gesamten Aufenthalt gültig ist, und mit einer Seite, die auf beiden Seiten leer ist. Sofern in den letzten 12 Monaten ausgestellt, eine Kopie oder das Original des vorhergehenden Reisepasses. (d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung). (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung. (g) Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflugtickets. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch). (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die noch mindestens 2 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist. (j) Nachweis über den Familienstand. Geschäftsvisum: (k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma sowie Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angaben zu Reisegrund und -dauer. Bearbeitungszeit
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Personalausweis
[1] Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können neben dem Reisepass nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Ausreichende Geldmittel.
(b) Gültige Rück- oder Weiterreisetickets. Verlängerung des Aufenthalts
EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. In Großbritannien sind für die dazu notwendige polizeiliche Anmeldung die örtlichen Polizeidienststellen zuständig (2 Passfotos).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus gelisteten Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen mindestens 3 Monate alt sein und als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Zeckenbehandlung ist seit 2012 nicht mehr erforderlich.
Hunde müssen 1-5 Tage vor der Abreise von einem Tierarzt auf Bandwürmer untersucht und behandelt werden.
Gelistete Drittstaaten: http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/countries/ Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht gelisteten Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften: Wird eine der oben genannten Anforderungen (implantierter Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, offizielles Gesundheitszeugnis, Bandwurmuntersuchung bei Hunden und darüber hinaus ein Bluttest 30 Tage der der Impfung auf vakzinale Antikörper und anschließender 3-monatiger Wartezeit) nicht entsprochen, müssen Tiere aus nicht gelisteten Drittstaaten vor der Verbringung nach GB die folgenden Bestimmungen erfüllen: - Erbringung eines Dokumentes benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachweist. - 6-monatige Quarantäne, während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft. Nicht gelistete Drittstaaten: http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/countries/ Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs (Internet: www.defra.gov.uk). Hinweis: Der Besitz der folgenden Hundetypen ist in Großbritannien verboten: - Pit Bull Terrier - Japanischer Tosa - Dogo Argentino - Fila Braziliero - sowie alle Pit Bull-Hundetypen Zu den Pit Bull-Hundetypen können die folgenden Züchtungen gehören: - Amerikanische Staffordshire Terrier - Irische Staffordshire Terrier - Irische Blue oder Red Nose - einige Arten der Amerikanischen Bulldogge. |