Hinweis
S. Dänemark.
Hinweis: Staatsbürger, die im Normalfall auch mit Personalausweis/Identitätskarte nach Dänemark einreisen können, benötigten u. U. für die Einreise nach Grönland einen Reisepass. Informationen erteilen die Fluggesellschaften.
Wer das militärische Sperrgebiet um die Thule Airbase/Pittuffik besuchen möchte, braucht eine Sondergenehmigung, die bei den dänischen Botschaften oder direkt beim dänischen Außenministerium beantragt werden kann. Anschrift des Außenministeriums: Asiatisk Plads 2, DK-1448 København. Tel: 33 92 00 00. Internet: www.um.dk. Eine Informationsmappe kann ebenfalls dort angefordert werden. Dänische Staatsangehörige sollten sich an das Ministerium für Grönland (Kopenhagen) wenden. Eine rechtzeitige Beantragung ist ratsam. Personen, die ohne diese Genehmigung angetroffen werden, können umgehend des Landes verwiesen werden. Wer Berge oder Gletscher im Inneren des Landes besteigen, den Nationalpark besuchen oder geologische bzw. archäologische Forschungen ausführen will, benötigt ebenfalls eine Sondergenehmigung. Die Beantragung der Sondergenehmigungen muss mindestens 3 Monate vor der Reise gestellt werden. Anträge gehen an die Danish Agency for Science, Technology and Innovation Bredgade 40 DK-1260 København. Tel: 35 44 62 00. Internet: www.dpc.dk. Einreise mit Kindern
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
|