Zollfrei einkaufen
Die folgenden Artikel dürfen zollfrei nach Indien eingeführt werden (Personen ab 17 J.), wenn die Einreise nicht über Nepal erfolgt:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
2 l Spirituosen; Parfüm für den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette; Artikel für den persönlichen Bedarf oder Geschenke bis zum Wert von 8.000 Rs (Ausländer) bzw. 6.000 Rs bei Einreise über Pakistan; andere Beträge für Staatsbürger Indiens, Bhutans, Nepals und Pakistans je nach Aufenthaltsland und -länge. Hochwertige Gegenstände wie z.B. Videokameras müssen bei der Einreise deklariert werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz von kleinen Mengen (auch Haschisch) mit drakonischen Haftstrafen geahndet. Bei Verstößen gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise. Einfuhrverbot
Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren.
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