Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich.
Föderative Region Kurdistan-Irak: Derzeit erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib für eine Dauer von bis zu 10 Tagen die visafreie Einreise für deutsche und britische Staatsangehörige (ein vorab besorgtes Visum ist dennoch dringend empfohlen). Eine Verlängerung ist möglich, muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, z.B. von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos ein vorab besorgtes Visum vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft des Irak in Berlin (Internet: www.iraqiembassy-berlin.de).
Visaarten
Zurzeit besteht nur die Möglichkeit zur Beantragung von Geschäftsvisa und Besuchsvisa für direkte Familienangehörige. Näheres vom Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft.
Visagebühren
34 Euro (einmalige Einreise), 84 Euro (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 90 Tage.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Privatvisum:
(a) 1 Antragsformular. (b) 3 Passbilder. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, und Kopien aller relevanten Seiten. (d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck). (e) Aktueller HIV-Test und Hepatitis-Test. (f) Ausreichende Geldmittel (Nachweis). (g) Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Kopie. (h) Antragsteller ohne familiäre Bindung im Irak müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers bzw. der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise beifügen. (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist. Geschäftsvisum: (a)-(e), (f) Einladungsschreiben des irakischen Geschäftspartners über Reiseanlass und -dauer, das vom irakischen Außenministerium in Bagdad bestätigt wurde. (g) Gebühr. (h) Unterstützungsschreiben des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums des Herkunftslandes des Reisenden. (h) Unterstützungsschreiben einer Handels- oder der Wirtschaftskammer. Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Für die Beantragung eines Visums ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. |