Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise bzw. nach Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.
Gültigkeitsdauer
Visumfreier Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Antragstellung
Persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss ebenfalls persönlich erfolgen.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) originaler Reisepass (und Kopie), der bei der Ausreise bzw. bei Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist (Vorlage bei Abholung des Visums). (c) 2 aktuelle Passfotos. (d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Bestätigung, dass für den Reisenden während seines Aufenthalts gehaftet wird. (e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis für den Zweck der Reise. (f) Ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Gültiger Krankenversicherungsnachweis. (h) Rück- bzw. Weiterflugticket. Die Antragstellung sollte ein bis zwei Monate vor der Abreise erfolgen. Aufenthaltsgenehmigung
Bei geplanten Aufenthalten über 90 Tagen muss bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Auskünfte erteilen auch die zuständigen konsularischen Vertretungen. Bearbeitungszeit
Ca. 3 Wochen.
Personalausweis
[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Wer sich länger als 30 Tage im Land aufhalten möchte, muss sich vor Ablauf dieser Frist bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle melden.
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